Lt. GoBD sind Belegdatum, Kontoauszugs-Nummer oder Name bei umfangreichem Beleganfall mangels Eindeutigkeit kein geeignetes Identifikations-Merkmal, damit die Zuordnung zwischen Beleg und Buchung in angemessener Zeit nachprüfbar ist.

Die Belegnummer (ggf. in Kombination mit dem Belegdatum) ist dann geeignet, wenn sie eindeutig ist. Dies ist beispielsweise bei Ein- und Ausgangsrechnungen der Fall, wobei hier zur zusätzlichen Unterstützung die Belegnummern-Kontrolle zum Einsatz kommen kann.

Die Belegnummern von Kassenbuchungen, die über das Modul "ABF-Kassenbuch" erfasst werden, sind innerhalb des Wirtschaftsjahres ebenfalls einmalig. Dasselbe gilt für Zahlungen und Lastschriften über die entsprechenden SEPA-Module.

Bei der automatischen Verbuchung der Bankauszüge wurde die vom System vergebene Belegnummer von "Kontonummer+Auszugsnummer" umgestellt auf "SEPA-Bankkürzel+Auszugsnummer+Positionsnummer". Damit erhält jede Bankbuchung eine separate Belegnummer.

Bei der manuellen Erfassung von Bank-, Kassen- und sonstigen Sachbuchungen unterstützt Sie die automatische Weiternummerierung bei der Vergabe eindeutiger Belegnummern.




   
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