Die nachfolgenden Anleitungen unterstützen Sie bei der Einrichtung der verschiedenen Reverse-Charge-Steuertatbestände in der ABF-FIBU:

Andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG)
>> Kennziffern in der UST-Voranmeldung: 84 - Eingangs-Umsatz
Reverse Charge - Eingangsrechnungen (B1 - Bau, Schrott, Metall, Mobilfunkgeräte etc.)

Steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet
>> Kennziffern in der UST-Voranmeldung: 60 - Ausgangs-Umsatz
Reverse Charge -Ausgangsrechnungen (Inland - Bau, Schrott, Metall, Mobilfunkgeräte etc.)

Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiets ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG)
>> Kennziffern in der UST-Voranmeldung: 46 - Eingangs-Umsatz
Reverse Charge - Eingangsrechnungen (EU-Leistungen L1)

Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG
>> Kennziffern in der UST-Voranmeldung: 21 - Ausgangs-Umsatz
Reverse Charge - Ausgangsrechnungen (EU-Leistungen)


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die ABF-Hotline.

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